
Willkommen bei Logic Pro X. In diesem Kapitel werden die zentralen Arbeitsbereiche von Logic Provorgestellt und einige grundlegende Aufgaben gezeigt, die dabei helfen, sich mit dem Programm vertraut zu machen.
Logic Pro ist ein mit umfangreichen Funktionen ausgestattetes Musik- und Audioprogramm, das für alle Aspekte der Musikproduktion wie Aufnehmen, Arrangieren und Mixen eingesetzt werden kann – von der Ausarbeitung einer ersten Idee bis hin zur Produktion ausgefeilter finaler Mixe. Du kannst Logic Pro für jede Art von Projekt verwenden, angefangen von der einfachen Aufnahme des eigenen Gesangs bis hin zu komplexen Kompositionen mit mehreren Spuren und Abschnitten.
Eine kurze Einführung in die Oberfläche von Logic Pro findest du unter Grundlagen des Hauptfensters von Logic Pro. Wähle eines der Themen aus der Liste auf der linken Seite. Darin werden verschiedene Funktionen und Arbeitsbereiche näher erklärt und einige grundlegende Aufgaben gezeigt, damit du dich schnell mit deren Funktionsweise vertraut machen kannst.
Führe einen der folgenden Schritte aus:
Klicke im Dock auf das Launchpad-Symbol und dann im Launchpad auf das Symbol von Logic Pro.
Doppelklicke im Ordner „Programme“ auf das Symbol für Logic Pro.
Wenn du Logic Pro zum ersten Mal öffnest, werden grundlegende Inhalte (z. B. Presets für Software-Instrumente und Apple Loops) geladen, die du in deinen Projekten verwenden kannst. Sobald der Download abgeschlossen ist, wird die Projektauswahl geöffnet, in der du ein neues Projekt erstellen oder ein bestehendes öffnen kannst.
Weitere Informationen über das Erstellen und Öffnen von Projekten findest du unter Grundlagen von Projekten.
Tipp: Wenn du Logic Pro auf einem Mobilcomputer oder einem Computer mit einem kleineren Bildschirm verwendest, kannst du das Dock ausblenden, um mehr Platz zu haben. Du kannst das Dock ausblenden, indem du bei gedrückter Taste „ctrl“ auf den Bereich im Dock zwischen dem letzten Programmsymbol und dem Symbol für Downloads klickst und dann im Kontextmenü „Dock ausblenden“ auswählst.